Boardinghouse

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Appartements zur zeitweisen und vorübergehenden Beherbergung sowie für alle weiteren für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen durch die Villa Trautz – Exklusive Appartements auf Zeit (im Folgenden genannt „Villa Trautz“).
  • Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur insoweit Anwendung, wie sie schriftlich vereinbart sind.

§ 2 Vertragsabschluss

  • Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Villa Trautz an den Gast zustande.
  • Mehrere Gäste / Besteller haften grundsätzlich als Gesamtschuldner.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

  • Der Gast ist verpflichtet, die für die Appartement-Überlassung und die weiteren in Anspruch genommenen oder
    angebotenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen.
  • Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteuererhöhung nach Vertragsabschluss
    kann dem Kunden nachberechnet werden.
  • GEZ- und GEMA-Gebühren sind vom Gast nicht separat zu bezahlen, sondern werden vom Beherberger übernommen.
  • Alle Forderungen der Villa Trautz sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung
    vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. bei Beginn der Leistungserbringung ohne Abzug fällig.
    Weitere Leistungen, die während des Aufenthaltes in Anspruch genommen werden, sind spätestens bei Abreise ohne Abzug fällig.
  • Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 Fristlose Kündigung des Appartement-Vertrages

  • Die Villa Trautz ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Gast mehr als drei Tage mit der Bezahlung des
    vereinbarten Entgelts in Verzug ist. Die Zahlungstermine sind kalendermäßig bestimmt, so dass es für die Entstehung des Verzuges
    keiner Mahnung bedarf.

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

  • Sofern mit dem Gast kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder nach den nachstehenden Regelungen möglich ist,
    bedarf der Rücktritt des Gastes von den gebuchten Leistungen der schriftlichen Zustimmung der Villa Trautz.
    Dies gilt dann nicht, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder ein Festhalten am Vertrag wegen einer Pflichtverletzung der
    Villa Trautz unzumutbar ist. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
  • Bis spätestens vierzehn Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Gast vom Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung
    einer Stornogebühr durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber der Villa Trautz zurücktreten.
  • Außerhalb des im §5 Abschnitt 2 festgelegten Zeitraums ist der Gast verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
    Leistungen eine Stornogebühr in Höhe von 75% des vereinbarten Preis für das bereitgestellte Appartement zu bezahlen.
  • Die Villa Trautz hat mögliche Einnahmen aus anderweitiger Vermietung / Verwendung auf die Stornogebühr anzurechnen.
  • Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden
    sind.
  • Die Villa Trautz kann so lange von der Buchung zurücktreten, bis die vereinbarte erst Rate sowie die Kaution auf dem Konto
    der Villa Trautz eingegangen ist. Darüber hinaus besteht das Rücktrittsrecht der Villa Trautz, wenn die vereinbarte Leistung
    aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann.

§ 6 An- und Abreise / Appartementbereitstellung

  • Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Appartements, soweit dies nicht anderweitig
    vereinbart ist.
  • Der Bezug des Appartements ist am Anreisetag zwischen 15.00 und 19.30 Uhr möglich. Spätere Anreisen bedürfen individueller
    Absprachen.
  • Die Rückgabe am Abreisetag hat bis 12.00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Räumung / Zurückgabe kann die Villa Trautz bei
    Räumung bis 18.00 Uhr 50% des Appartementpreises, bei späterer Räumung 100% in Rechnung stellen.
  • Eine Rückvergütung / Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen wird ausgeschlossen.

§ 7 Benutzung der Appartements

  • Sämtliche im Appartement während der Nutzungszeit des Gastes entstandenen Schäden sind vom Gast zu bezahlen. Der Gast
    haftet hierfür persönlich, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.
  • Dies gilt nicht, soweit die Schäden von Dritten verursacht werden, die nicht der Sphäre des Kunden zugeordnet werden können
    oder wenn die Schäden durch eine Versicherung des Betreibers bezahlt werden.
  • Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Räumlichkeit berechtigt die Villa Trautz zur fristlosen
    Kündigung des Vertrages, ohne dass eine Abmahnung erforderlich wäre oder dass hierdurch der Anspruch der Villa Trautz
    auf Bezahlung des vereinbarten Entgelts gemindert oder ausgeschlossen würde.
  • Es ist zwischen den Parteien eindeutig vereinbart, dass es sich um Nichtraucherräumlichkeiten handelt. Sollte der Gast sich
    hieran nicht halten, so hat er die entsprechend verursachten Schäden in voller Höhe zu bezahlen.
  • Der Gast hat Kenntnis davon, dass auf keinen Fall Veränderungen an den Decken und Wänden vorgenommen werden,
    insbesondere dürfen keine Nägel eingeschlagen oder Dübel eingeschraubt werden.
  • Haustiere dürfen von Gästen nur nach vorheriger Zustimmung und unter Berechnung eines Zuschlages in die Räumlichkeiten
    mitgebracht werden.
  • Der Gast darf den Internetzugang im angemieteten Appartement gerne benutzen. Die Villa Trautz übernimmt keine Garantie für die
    Bereitstellung einer bestimmten Daten-Geschwindigkeit und übernimmt insbesondere keine Haftung für irgendwelche übertragenen
    Inhalte jeglicher Art.
  • Der Gast gewährt dem Betreiber und dessen Personal jederzeit zu den üblichen Zeiten freien Zugang zu den Räumlichkeiten.
  • Bei Verlust der Key-Card, der Fernbedienung für das Eingangstor oder dem Haustürschlüssel hat der Kunde die Kosten für
    die Ersatzbeschaffung zu tragen, mindestens jedoch 50,00 € pro Artikel. Sofern der Kunde nachweist, dass geringere Kosten
    entstanden sind, sind nur die nachgewiesenen Kosten zu ersetzen.

§ 8 Haftung der Villa Trautz – Exklusive Appartements auf Zeit

  • Die Villa Trautz haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadenersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen,
    soweit sie nicht aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit resultieren. Ausgenommen von dem
    Haftungsausschluss sind sonstige Schäden, die auf deiner vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Villa Trautz
    beruhen. Einer Pflichtverletzung der Villa Trautz steht die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Beherbergers oder Erfüllungsgehilfen
    gleich.
  • Für eingebrachte Gegenstände haftet die Villa Trautz entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zum 100-fachen Zimmerpreis,
    höchstens jedoch bis € 3.500,00. Bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von € 800,00.
  • Schadenersatzansprüche aus eventuellen Weckaufträgen sind ausgeschlossen.
  • Fundsachen werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Ansonsten werden Fundsachen, die nicht selbst
    aufbewahrt werden, an das zuständige Fundbüro gegeben und entsprechend den dort geltenden Bedingungen aufbewahrt.
  • Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Grundstück der Villa Trautz - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt kein
    Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem Grundstück der Villa Trautz abgestellten oder
    rangierten Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Villa Trautz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Verjährung

  • Alle Ansprüche gegen die Villa Trautz verjähren nach einem Jahr. Der Beginn richtet sich nach §199 Absatz 1 BGB.
  • Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
  • Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

§ 10 Anpassungsklausel

  • Die Villa Trautz behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die
    geänderten Bestimmungen anzupassen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  • Mündliche Abreden werden nur wirksam, wenn sie von der Villa Trautz schriftlich bestätigt wurden.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Gesellschaft Parkhotel Pforzheim GmbH & Co. KG.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist Pforzheim.
  • Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht wird ausgeschlossen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmung zu
    ersetzen, die der in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht ursprünglich gewollten am Nächsten kommt.
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